
Bestandsübernahme bei Tod / Versterben
Verstirbt ein Unternehmer, ist dies für das bestehende Geschäft immer ein kritische Situation. Dies gilt besonders für Unternehmen, deren Führung von rechtlichen Voraussetzungen abhängen – wie es bei einem Versicherungsmakler der Fall ist.
Entsprechend muss bei Versterben des Versicherungsmakler schnell gehandelt werden, damit die Erben noch partizipieren können.

Bestandsübernahme bei Geschäftsaufgabe
Eine schwere Erkrankung oder andere Gründe der Geschäftsaufgabe stellt für den Versicherungsmakler immer vor die Herausforderung, seinen Bestand rasch zu verkaufen. Fehlt zeitnah ein Nachfolger für den Versicherungsbestand, fällt der Bestand ohne Ausgleich den Versicherungsgesellschaften zu.
Wir bewerten kurzfristig den Bestand, übernehmen diesen zeitnah mit allen Rechten und Pflichten und wickeln die individuellen Ausgleichszahlungen mit dem Versicherungsmakler ab.

Bestandsübernahme bei Insolvenz
Muss ein Versicherungsmakler Insolvenz anmelden, ist dies für das Versicherungsmakler-Unternehmen in den meisten Fällen das Ende des Geschäftes. Bei Personengesellschaften erfolgt dies sofort. Im Fall einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft nimmt vorerst ein Insolvenzverwalter die Geschäfte an sich, was jedoch nicht automatisch vor Verlust der Zulassung nach §34d GewO und damit Kündigung der Courtagezusagen schützt.
Ob nun Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, die Zeit läuft gegen den Versicherungsmakler und dessen Gläubiger.