
Bestandsübernahme bei Insolvenz
Muss ein Versicherungsmakler Insolvenz anmelden, ist dies für das Versicherungsmakler-Unternehmen in den meisten Fällen das Ende des Geschäftes. Bei Personengesellschaften erfolgt dies sofort. Im Fall einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft nimmt vorerst ein Insolvenzverwalter die Geschäfte an sich. Dieser verfügt in der Regel aber nicht über die erforderlichen Voraussetzungen einer Zulassung nach §34d GewO. Je nachdem, wie das im insolventen Unternehmen tätigen Personal über diese Voraussetzungen verfügt, kann es hier zum strafrechtlichen Haftungsrisiko, dem Verlust der Zulassung und damit Kündigung aller Courtagezusagen kommen.
Ob nun Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, die Zeit läuft gegen den Versicherungsmakler und dessen Gläubiger.
Mit der durch uns deutschlandweiten Bestandsübernahme bei Insolvenz und das Treffen von individuellen Vereinbarungen, sichern wir den Gläubigern ein Höchstmaß an Masse aus dem Versicherungsbestand zu. Kommen Sie auf uns zu.